Die Stadt Hannover hat ihre Wärmeplanung beschlossen und das Fernwärmesatzungsgebiet erweitert. Ab dem 30.06.2025 gilt im Stadtgebiet die 65-Prozent-Regel: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen. Fernwärme erfüllt diese Vorgabe automatisch.
Bei irreparablen Heizungsausfällen gelten Übergangsfristen:
• Gas- und Ölheizungen dürfen noch 5 Jahre betrieben werden.
• Bei Umstieg von Gasetagen- auf Zentralheizung verlängert sich die Frist auf 8 Jahre.
• Spätestens nach 13 Jahren muss auch hier die 65 %-Regel eingehalten werden.
Wichtig für Beratung: Bei Heizungsmodernisierungen sollte der Betreiber prüfen, ob das Gebäude im Satzungsgebiet liegt – dort ist ein Fernwärmeanschluss in der Regel Pflicht, es sei denn, es wird eine Befreiung genehmigt.