Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)
TrioSan Hannover GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der
 
TrioSan Hannover GmbH
Schulenburger Landstraße 134
30165 Hannover
 
Telefon: 0511 / 901213-14
E-Mail:
Website: www.triosan-hannover.de
 
Handelsregister: HRB 223399 – Amtsgericht Hannover
Geschäftsführer:
Christoph Mach
Dennis Michel
Nico Jovy
 
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

2. Vertragsabschluss

Angebote der TrioSan Hannover GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
•   schriftliche Auftragsbestätigung der TrioSan Hannover GmbH oder
•   schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber.
Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Insbesondere können folgende Leistungen Bestandteil des Vertrags sein:
•   Lieferung von Heizungs- und Wärmepumpensystemen
•   Montage und Installation von Heizungsanlagen
•   Inbetriebnahme der Anlage
•   Umbauarbeiten im Heizungsraum
•   Fundamentarbeiten für Außengeräte
•   hydraulischer Abgleich
•   Unterstützung bei Fördermittelanträgen
•   elektrische Anschlussarbeiten
Elektrische Anschlussarbeiten können je nach Projekt entweder durch TrioSan Hannover GmbH selbst oder durch beauftragte Fachpartner durchgeführt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Montagetermin alle notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten gegeben sind.
Hierzu gehören insbesondere:
•   freie Zugänglichkeit der Baustelle
•   Baufreiheit im Heizungsraum
•   vorhandene Strom- und Wasseranschlüsse
•   ungehinderter Zugang für Materiallieferungen
Sollten Arbeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht durchgeführt werden können, können zusätzliche Kosten entstehen.

5. Preise

Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Materialkosten.
Sollten sich bis zum Montagebeginn wesentliche Materialpreise unerwartet und nachweisbar ändern, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor. Der Auftraggeber wird hierüber vorab transparent informiert.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:
10 % der Gesamtsumme
nach Abschluss der Feinplanung, zahlbar innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung.
70 % der Gesamtsumme
nach Beginn der Montage und Lieferung des Materials, zahlbar innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung.
20 % der Gesamtsumme
bei Fertigstellung und Inbetriebnahme der Wärmepumpe, zahlbar innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der genannten Fristen zahlbar.

7. Termine und Ausführung

Vereinbarte Ausführungs- oder Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
•   Lieferprobleme von Herstellern
•   Verzögerungen durch andere Gewerke
•   Witterungseinflüsse
•   behördliche Genehmigungen
•   fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
In solchen Fällen verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.

8. Fördermittel

Die TrioSan Hannover GmbH unterstützt Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln.
Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewähr für die Bewilligung, Höhe oder Auszahlung von Fördermitteln übernommen.
Die Verantwortung für:
•   die Antragstellung
•   die Einhaltung der Förderbedingungen
•   die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen
liegt beim Auftraggeber.

9. Wartungspflicht

Für Heizungs- und Wärmepumpenanlagen wird eine regelmäßige Wartung empfohlen.
Sofern für die Anlage eine Herstellergarantie von bis zu 5 Jahren besteht, kann diese an eine regelmäßige Wartung gebunden sein.
Die Wartung wird durch die TrioSan Hannover GmbH grundsätzlich außerhalb der Heizsaison (April bis September) durchgeführt.
Unterbleibt eine erforderliche Wartung, kann dies zum Verlust von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen führen.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der TrioSan Hannover GmbH.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei Mängeln hat der Auftraggeber der TrioSan Hannover GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
Die Gewährleistung umfasst nicht:
•   Schäden durch unsachgemäße Bedienung
•   Veränderungen an der Anlage durch Dritte
•   mangelnde Wartung
•   normalen Verschleiß

12. Haftung

Die TrioSan Hannover GmbH haftet uneingeschränkt bei:
•   Vorsatz
•   grober Fahrlässigkeit
•   Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

13. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand Hannover.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.