Förderung von Wärmepumpen: Finanzierung mit bis zu 70 % staatlichem Zuschuss

Wir von TrioSan Wärmepumpen GmbH kümmern uns um alle Belange der Förderung: Wir beraten Sie für den größtmöglichen Förderbetrag und unterstützen Sie bei der Antragstellung umfassend. Überlassen Sie also den bürokratischen Papierkram ruhig uns.

Der Staat hat das Ziel, die gesamte Bundesrepublik bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Das bedeutet eine Reduktion der CO₂-Emissionen auf null. Ein solch ehrgeiziges Unterfangen kann nur dann gelingen, wenn alle Faktoren berücksichtigt werden: der Individualverkehr ebenso wie die Luftfahrt, die Industrie, die Landwirtschaft sowie das Stromnetz. Einen großen Anteil an der Rechnung besitzen die Privathaushalte. Fast ein Viertel der emittierten Klimagase fallen auf Heizen und Warmwasserbereitung. Dabei ist die Entwicklung erfreulich; es fielen beispielsweise im Jahr 2020 mit 123 Millionen Tonnen Kohlendioxid 1,5 Prozent weniger als 2005 an. Ein kleiner Rückgang, aber aufgrund der stärkeren Nutzung von E-Geräten ist er anteilig höher, als die Zahlen vermuten lassen.

Der Staat fördert die energetische Wende

Aufgrund der selbst gesteckten Ziele steht die Bundesrepublik in der Pflicht, alle Maßnahmen zu fördern, die Klimaneutralität unterstützen. Dazu zählen unter anderem die energetische Sanierung unserer Gebäude oder der Einbau von Photovoltaikanlagen. Eine große Rolle spielt die Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu umweltfreundlichen Wärmepumpen. Die Förderung ist komplex, weshalb wir hier erst mal die grundlegenden Kriterien, wer förderungsberechtigt ist, auflisten:

  • Die Förderung erfolgt unabhängig vom Jahreseinkommen, allerdings wird die Gesamthöhe von 70 % nur bei einem Haushaltseinkommen in Höhe von 40.000 EUR erreicht.
  • Gefördert werden Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Unternehmen, Kommunen zählen zwar auch zu diesem Kreis, aber sind hier nicht Gegenstand des Interesses.
  • Es existieren verschiedene Förderprogramme, aber wichtig ist die Förderung durch die KfW (seit dem ersten Januar 2024) sowie lokale/regionale Programme.
  • Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach Zusage der Fördermittel durch die KfW abgeschlossen sein. Eine Verlängerung ist umständebedingt möglich.

So errechnet sich die Förderung

Pauschalzahlungen sind aus gutem Grund ausgeschlossen. Schließlich gilt es, unterschiedliche Faktoren zu beachten. Dazu zählt etwa die alte Heizung, die ausgetauscht werden soll. Sie sollte älter als 20 Jahre oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sein. Die einzelnen Bestandteile der Förderung im Überblick:

  • Es existiert eine Grundförderung von 30 Prozent für Heizungen, die die GEG-Anforderungen (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) erfüllen. Bei Wärmepumpen ist das der Fall. 
  • Das Alter der Heizung spielt eine Rolle: Besitzer von Gas-Heizungen mit einem Alter von über 20 Jahre oder einer Öl-Heizung kommen in den Genuss des 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus. Dieser Bonus sinkt ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. Januar 2037.
  • Wir haben es bereits angesprochen, die Maximal-Förderung ist abhängig vom zu versteuerndem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 EUR. Liegt das Einkommen darüber, entfällt dieser Teil der Förderung.
  • Dazu kommt eine Förderung von fünf Prozent, die in einem wichtigen Detail der Wärmepumpe selbst liegt. Wird bei dem Gerät zur Wärmeerzeugung ein natürliches Kältemittel (unter anderem Kohlenwasserstoffe und Ammoniak) oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme genutzt, kommt nochmal ein Effizienzbonus obendrauf.
  • In der Übersicht werden Kauf und Installation, die Entsorgung der alten Anlage, Erschließung des Grundstücks abhängig von der Art der Pumpe (Bohrungen bei Nutzung von Erdreich oder Grundwasser), Errichtung neuer Heizflächen, Optimierung des Heizsystems, berücksichtigt.

Diese Anteile und Boni von kombinierten 70 Prozent der förderfähigen Kosten kommen Eigentümern von Immobilien zugute, die ihren Besitz selbst zum Wohnen nutzen.

Vermieter profitieren bis 35 Prozent von der Förderung.

Die Förderung wird für Wohngebäude auf maximal 30.000 EUR Investitionskosten für die erste Wohneinheit gewährt. So liegt der maximale Satz bei 21.000 EUR für ein Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern gilt: Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden die förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit um 15.000 EUR erhöht, ab der siebten Einheit jeweils um 8.000 EUR.

Übrigens: Wenn Sie Ihr Haus selbst nutzen, steht Ihnen unter Umständen ein Ergänzungskredit zu. Der Kredit wird dann ausbezahlt, wenn der oben beschriebene Förderbedarf genehmigt ist. Sollten Sie keine Förderung erhalten haben, so sind 20 Prozent der Kosten der Wärmepumpen steuerlich absetzbar (§ 35c EStG).

Technische Voraussetzungen: Diese Eigenschaften sollte Ihre Wärmepumpe besitzen

Die Jahresarbeitszahl der Pumpe sollte mindestens bei 3,0 liegen. Der Wert beziffert die Effizienz des Geräts. Damit ist die Wärme gemeint, die die Pumpe im Verhältnis zum verbrauchten Strom erzeugt. Liegt die Zahl bei den besagten drei, dann produziert die Anlage drei Kilowattstunden Wärme aus einer kWh Strom. Mit anderen Worten liegt der Wirkungsgrad bei 300 Prozent.

Die Wärmepumpe muss leise sein, fünf dB leiser jedenfalls als die EU erlaubt. Für ein Wohngebiet bedeutet das eine Lautstärkeemissionen von am Tag 50 dB(A) und bei Nacht 35 dB(A). Zusätzlich muss ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen sein; das Gerät misst den Stromverbrauch und gibt die Daten auf einem gesicherten Weg weiter.

Wo lässt sich die Förderung beantragen?

Die Förderdatenbank wirft beim Stichwort Wärmepumpe nicht weniger als 50 Fördergeber aus. Hier interessiert uns die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als wichtigste Förderin. Das Programm, das uns angeht, nennt sich Heizungsförderung für Privatpersonen, #458. Allerdings gibt es noch zahlreiche andere Institutionen, die fördern. Für Hannover, Langenhagen und Laatzen gibt es von Pro Klima noch zehn Prozent Förderung on top. Auch der Landkreis Celle verfügt über eigene Fördertöpfe.

Vom Antrag bis zur Auszahlung

Grundlage des Antrags ist ein unterschriebener Liefer- und Leistungsvertrag mit Ihrem Installationsunternehmen. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen, da eine nachträgliche Förderung ausgeschlossen ist. Der Antrag wird über das KfW-Portal „Meine KfW“ gestellt. Danach folgt im positiven Fall der Zuwendungsbescheid. Dem Einreichen des Verwendungsnachweises folgt die Auszahlung.

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