Der Artikel erklärt, dass beim Einbau einer neuen Wärmepumpe in Deutschland in der Regel auch ein Smart Meter verpflichtend ist, weil Wärmepumpen rechtlich als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten und deshalb seit Anfang 2025 mit einem intelligenten Stromzähler betrieben werden müssen. Dieser ermöglicht es dem Netzbetreiber, die Anlage bei drohenden Netzengpässen zu steuern, wodurch gleichzeitig finanzielle Vorteile für Betreiber entstehen können, etwa reduzierte Netzentgelte oder pauschale Einsparungen pro Jahr. Zuständig für den Einbau ist nicht der Stromanbieter, sondern der grundzuständige Messstellenbetreiber, meist der lokale Netzbetreiber oder die Stadtwerke, der sich eigentlich automatisch melden soll, sobald eine Wärmepumpe angemeldet wird; alternativ kann auch ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber beauftragt werden, etwa wenn es zu Verzögerungen kommt. Trotz der gesetzlichen Pflicht fallen beim verpflichtenden Einbau in der Regel keine einmaligen Anschaffungskosten an, während freiwillige Installationen Kosten verursachen können, die jedoch begrenzt sind. Selbst wenn der Einbau noch nicht erfolgt ist, besteht unter Umständen bereits Anspruch auf reduzierte Netzentgelte, um den Druck auf die zuständigen Betreiber zu erhöhen. Insgesamt kommt der Artikel zu dem Fazit, dass der Smart Meter bei neu installierten Wärmepumpen grundsätzlich vorgeschrieben ist, der Einbau aber organisatorisch beim Messstellenbetreiber liegt und für Verbraucher vor allem mit energiewirtschaftlichen Steuerungs- und Kostenvorteilen verbunden sein soll.
(Quelle: T-Online.de)