Was Sie jetzt über das Gebäudemodernisierungsgesetz wissen sollten


„Kein Gesetz geht so aus dem Parlament hervor, wie es hineingekommen ist.“ Dieses Zitat geht auf Otto von Bismarck zurück. Der Eiserne Kanzler hatte weder Kenntnis von moderner Demokratie noch von heutiger Gesetzgebung. Aber der Ausspruch ist nach wie vor aktuell. Deshalb sehen wir die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 24. Februar entspannt, zumal, siehe oben, nicht allzu viel verändert wurde und es noch zu früh ist, Aussagen über die Auswirkungen des Gesetzes, speziell auf die Förderung, zu machen. Aber Sie sollten wissen, was sich vielleicht ändern wird. Wir, die TrioSan GmbH, bleiben am Ball und werden Sie laufend über die gesetzlichen Änderungen informieren und damit über das Thema Förderung. Derzeit und, so viel können wir aus Erfahrung sagen, sollte die Förderung für 2026 unverändert bestehen bleiben. 


Bei der Novelle des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) selbst, die Vertreter der CDU und SPD am 24. Februar 2026 politisch verhandelt und beschlossen haben, standen primär allgemeine energie- und klimapolitische Maßnahmen im Mittelpunkt. Der Fokus lag vorrangig auf dem Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung, Einspeisevergütungen und Netzintegration. Konkrete direkte Änderungen in der EEG-Förderung speziell für Wärmepumpen sind in dem EEG-Text der Novelle 2026 nicht vorgesehen, genauer gesagt sind sie nicht Schwerpunkt der Novelle. Das EEG regelt primär die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien, nicht die Förderung von Heizungstechnologien wie Wärmepumpen direkt. Infolgedessen bleiben die Fördermöglichkeiten unverändert. 


Förderung von Wärmepumpen 2026 – relevant, aber nicht durch das EEG

Die Förderung von Wärmepumpen in Deutschland ist nicht direkt im EEG, sondern vor allem im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) und durch Programme der KfW-Bank und andere staatliche Förderprogramme geregelt (etwa Zuschüsse für den Heizungstausch). Hier gab es für 2026 bereits deutliche Anpassungen, die oft im Kontext des Energie- bzw. Heizungsrechts (z. B. Gebäudeenergiegesetz/GEG bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz) diskutiert werden, aber nicht als Teil des EEG selbst gelten: 

Diese Änderungen bei der Förderung von Wärmepumpen ab 2026 sollten Sie kennen:

  1. Technische Fördervoraussetzungen verschärft:
    Wärmepumpen – insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen – erhalten im BEG-Förderprogramm nur dann noch Zuschüsse, wenn das Außengerät strengere Schallanforderungen erfüllt, nämlich mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung liegt. Für Antragstellungen ab dem 01.01.2026 ist diese Verschärfung verbindlich.  
  2. Förderhöhe bleibt grundsätzlich bestehen:
    Die Förderhöhe von bis zu ca. 70 % der Investitionskosten für Wärmepumpen im Rahmen der BEG-Programme bleibt auch 2026 weiterhin möglich (Grundförderung, Klima-Geschwindigkeitsbonus, Effizienz-Bonus, ggf. Einkommensbonus) – Voraussetzung ist, dass die technischen und formalen Förderkriterien erfüllt werden.  
  3. Neue Voraussetzungen für Förderfähigkeit:
    Die technischen Anforderungen an Wärmepumpen (Lärmgrenzwerte) sind für die Förderfähigkeit nun höher als in den Vorjahren – das bedeutet, dass viele ältere oder lautere Geräte ab 2026 nicht mehr förderfähig sind, selbst wenn zuvor geplant oder kalkuliert wurde.  

Abgrenzung EEG vs. Heizungs-/Gebäudeförderung

  • Das EEG zielt auf Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Wind/Solar/Biomasse etc.) und regelt Vergütungen, Einspeisevorrang, Degressionen u. Ä. – es enthält keine direkte Förderung von Wärmepumpen als Heiztechnologie.  
  • Die Förderung von Wärmepumpen erfolgt über andere staatliche Förderprogramme (BEG, KfW, steuerliche Maßnahmen) und wird teilweise durch Parallel-Rechtsakte wie das Gebäudeenergiegesetz/ geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz beeinflusst, nicht durch das EEG selbst.  

Änderungen bei den Rahmenbedingungen

Im Bereich der Wärmepumpenförderung haben sich die Rahmenbedingungen im Zuge der Reform des Gebäudeenergiegesetzes, das politisch weiterentwickelt und in Teilen neu strukturiert wurde, deutlich verändert. Die Förderung erfolgt weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wird jedoch organisatorisch stärker über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die Antragstellung läuft inzwischen zentral über das KfW-Portal, während zuvor überwiegend das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig war. Dadurch wurde das Verfahren stärker digitalisiert und vereinheitlicht.

Inhaltlich wurde die Förderstruktur angepasst und teilweise ausgeweitet. Während die frühere Grundförderung für Wärmepumpen in vielen Fällen bei etwa 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten lag, beträgt die Basisförderung nun regelmäßig 30 Prozent. Hinzu kommen verschiedene Bonuskomponenten, die miteinander kombiniert werden können. Dazu zählen ein Klimabonus für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen, ein Effizienz- und Quellenbonus bei besonders leistungsfähigen oder umweltfreundlichen Systemen sowie ein einkommensabhängiger Bonus für Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Einkommen. In der Summe können dadurch deutlich höhere Förderquoten erreicht werden als im früheren System, teilweise bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, wobei wir Obergrenzen der förderfähigen Ausgaben beachten.

Auch die Systematik der Förderung wurde strategisch neu ausgerichtet. Während früher einzelne Boni weniger stark aufeinander abgestimmt waren, ist das aktuelle Modell modular aufgebaut und verfolgt klar das Ziel, den schnellen Austausch fossiler Heizungen zu beschleunigen. Damit wird ein direkter Investitionsanreiz gesetzt, insbesondere für Eigentümer von Bestandsgebäuden.

Gleichzeitig wurden die technischen Anforderungen präzisiert. Förderfähig sind nur noch Wärmepumpen, die definierte Effizienzkennzahlen erreichen. Zudem gewinnen Aspekte wie der Einsatz natürlicher Kältemittel und die Einhaltung bestimmter Geräuschgrenzwerte an Bedeutung. Damit wird die Förderung stärker an qualitativen Kriterien ausgerichtet und nicht allein an der Technologieart.

Die Förderung von Wärmepumpen entwickelt sich von einem eher statischen Zuschusssystem mit begrenzten Bonusoptionen hin zu einem stärker gestaffelten, investitionsorientierten Anreizsystem. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Dekarbonisierung des Gebäudesektors zu beschleunigen, Investitionssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig soziale Aspekte über einkommensabhängige Komponenten zu berücksichtigen.

Kurz gesagt: Die Förderung bleibt bestehen, die Anforderungen an die Technik werden strenger

Die EEG-Novelle vom 24. Februar 2026 sieht keine direkten Änderungen zur Wärmepumpen-Förderung im EEG selbst vor. Die Förderung von Wärmepumpen 2026 sieht weiterhin hohe Zuschüsse bis zu 70 % der Gesamtsumme vor, zugleich gelten strengere technische Förderbedingungen (z. B. Geräuschgrenzwerte) ab 2026 bei den BEG-Förderprogrammen.  

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