Förderung für Ihre Wärmepumpe
Was der Staat zu Ihrer neuen Heizung dazugibt, wie die Förderung beantragt wird und was wir dabei für Sie übernehmen. Mit den Zahlen, die seit Juli 2026 gelten — und denen, die ab 2027 kommen.
Aktuelle Förderung
Was der Staat dazugibt
30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 10 bis 40 % Einkommensbonus.
Gedeckelt bei 70 % — für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei 80 %. Gerechnet auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten, macht maximal 22.400 Euro Zuschuss.
(Diese Konditionen gelten bis 31. Januar 2027.)
Wie die Förderung funktioniert
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Heizungsförderung stärker nach Einkommen gestaffelt: Wer wenig verdient, bekommt mehr als vorher, wer mehr verdient, weniger. Abgewickelt wird sie weiterhin über die KfW, Programm 458.
Drei Bausteine addieren sich:
- Grundförderung, 30 % — für jeden privaten Eigentümer, der im Bestandsgebäude eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht.
- Klimageschwindigkeitsbonus, 16 % — für den Tausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung. Vor der Reform waren es 20 %.
- Einkommensbonus, 10 bis 40 % — gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 Euro 40 %, bis 40.000 Euro 30 %, bis 50.000 Euro 10 %, darüber keiner. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind ziehen einmalig 10.000 Euro von ihrem Einkommen ab und rutschen damit oft eine Stufe höher.
Zusammengezählt käme mehr heraus, als am Ende ausgezahlt wird. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 % — nur für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei 80 %. Die zweite Grenze sind die förderfähigen Kosten: höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Mehr als 22.400 Euro Zuschuss sind also nicht drin. Wer über 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, landet bei 46 %.
Mit der Reform weggefallen sind der Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag.
Ab 2027 wird es weniger. Die Förderung wird planmäßig abgebaut, damit der Markt mit sinkenden Gerätepreisen nachzieht. Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 Euro, bis auf 22.000 Euro im August 2030. Gleichzeitig schmilzt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um vier Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028 ganz. Für Anfang 2027 ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus angekündigt: 15 % für Wärmepumpen aus EU-Produktion, bei halbierter Grundförderung für alle anderen. Angekündigt, nicht beschlossen — was davon Gesetz wird, sagen wir Ihnen, sobald es feststeht.
Was heute schon feststeht:
Klimageschwindigkeitsbonus im Zeitverlauf
| Zeitraum | Max. förderfähige Kosten | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| Bis 31.01.2027 | 28.000 Euro | 16 Prozent |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 27.250 Euro | 12 Prozent |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 26.500 Euro | 8 Prozent |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 25.750 Euro | 4 Prozent |
| Ab 01.08.2028 | Sinkt weiter, ab 01.08.2030 auf 22.000 Euro | Entfällt komplett |