Wie hoch ist die aktuelle Förderung?
30 % Grundförderung, dazu bis zu 16 % für den schnellen Tausch und bis zu 40 % nach Einkommen. Gedeckelt bei 70 % — nur für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei 80 %.
Seit dem 21. Juli 2026 läuft die Heizungsförderung über das KfW-Programm 458 und ist stärker nach Einkommen gestaffelt als vorher.
- Grundförderung, 30 % — für jeden privaten Eigentümer, der im Bestandsgebäude eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht.
- Klimageschwindigkeitsbonus, 16 % — für den Tausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung.
- Einkommensbonus, 10 bis 40 % — bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen 40 %, bis 40.000 Euro 30 %, bis 50.000 Euro 10 %, darüber keiner. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind ziehen einmalig 10.000 Euro vom Einkommen ab.
Addiert käme mehr heraus, als ausgezahlt wird: Der Deckel liegt bei 70 %, für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei 80 %. Gerechnet wird höchstens auf 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — mehr als 22.400 Euro Zuschuss sind also nicht möglich.
Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich, und der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt ab. Alle Zahlen und der Zeitplan stehen auf Förderung.